Der Zigarrensteuer-Rechner
Von diesen werden Tabaksteuer und MwSt., also Steuern an die Staatskasse abgeführt.
Kommt es wie in der Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen vorgesehen (ad valorem = 21,05 %), dann kostet die Zigarre ab 1. Januar 2027 , von denen Tabaksteuer und Mehrwertsteuer in die Staatskasse fließen.
Bei generellem Interesse an Zigarren einfach Mitglied werden – tabaksteuer- und auch sonst kostenfrei – in der Gemeinschaft der ehrenwerten Zigarrenraucher.
Berechnungsgrundlage: Heutige Tabaksteuer für Zigarren nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 TabStG: 1,4 Cent je Stück zuzüglich 1,47 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 7,504 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer. Künftige Werte ab 1. Januar 2027 nach der Formulierungshilfe zum Änderungsantrag der Fraktionen: 0,84 Cent je Stück zuzüglich 21,05 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 8,20 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer. Der Wertanteil von 21,05 % gilt unverändert bis 2030; der Stückanteil steigt in Jahresstufen bis auf 1,12 Cent. Der künftige Preis unterstellt, dass Hersteller und Handel ihre Marge unverändert lassen und die Steuererhöhung vollständig an den Käufer weitergeben.
Hinweis: Diese Seite leistet weder Steuer- noch Rechtsberatung. Und selbstverständlich sind damit noch längst nicht alle Steuern bezahlt: Der gewerbliche Zigarrenhändler entrichtet daneben je nach Lage der Dinge Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Sozialabgaben für seine Beschäftigten, Grundsteuer für das Ladenlokal und Kfz-Steuer für den Lieferwagen.