Der Zigarrensteuer-Rechner

Preis ab 1. Januar 2027
Steuern heute
Steuer ab 1. Januar 2027

Von diesen werden Tabaksteuer und MwSt., also Steuern an die Staatskasse abgeführt.

Kommt es wie in der Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen vorgesehen (ad valorem = 21,05 %), dann kostet die Zigarre ab 1. Januar 2027 , von denen Tabaksteuer und Mehrwertsteuer in die Staatskasse fließen.

Bei generellem Interesse an Zigarren einfach Mitglied werden – tabaksteuer- und auch sonst kostenfrei – in der Gemeinschaft der ehrenwerten Zigarrenraucher.

Berechnungsgrundlage: Heutige Tabaksteuer für Zigarren nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 TabStG: 1,4 Cent je Stück zuzüglich 1,47 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 7,504 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer. Künftige Werte ab 1. Januar 2027 nach der Formulierungshilfe zum Änderungsantrag der Fraktionen: 0,84 Cent je Stück zuzüglich 21,05 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 8,20 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer. Der Wertanteil von 21,05 % gilt unverändert bis 2030; der Stückanteil steigt in Jahresstufen bis auf 1,12 Cent. Der künftige Preis unterstellt, dass Hersteller und Handel ihre Marge unverändert lassen und die Steuererhöhung vollständig an den Käufer weitergeben.

Hinweis: Diese Seite leistet weder Steuer- noch Rechtsberatung. Und selbstverständlich sind damit noch längst nicht alle Steuern bezahlt: Der gewerbliche Zigarrenhändler entrichtet daneben je nach Lage der Dinge Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Sozialabgaben für seine Beschäftigten, Grundsteuer für das Ladenlokal und Kfz-Steuer für den Lieferwagen.